Jan
17

Kündigungsfristen – wann kann man eine PKV kündigen?

Author admin    Category Rechtsschutz     Tags

Sind Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung unzufrieden und möchten diese wechseln, ist dies relativ einfach möglich. Zu beachten sind dabei die jeweiligen Kündigungsfristen, welche von je nach Anbieter verschieden sein können. Dies gilt auch für eine eventuell bestehende Mindestvertragslaufzeit. Die entsprechenden Angaben können Sie aus den Vertragsbedingungen ihrer privaten Krankenversicherung entnehmen.

Was Sie beim Wechsel der privaten Krankenversicherung beachten sollten?

Die meisten privaten Krankenversicherungen erlauben eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Zudem besteht bei den meisten Versicherungen eine Mindestvertragslaufzeit. Diese beträgt in der Regel zwischen ein und drei Jahren. Ein schnellerer Wechsel der privaten Krankenversicherung ist immer dann möglich, wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht oder bei gleichen Prämien die Leistungen einschränkt. In diesem Fall steht Ihnen als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht zu. Das bedeutet, Sie können die Versicherung dann mit einer Frist von vier Wochen ab Bekanntwerden der Änderung schriftlich kündigen. Wirksam wird die Kündigung dann zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft tritt.

Was sonst noch wichtig ist

Eine Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung sollten Sie in jedem Fall nicht vorschnell vornehmen. Erkundigen Sie sich zunächst über Prämien und Leistungen der anderen Anbieter und vergleichen Sie diese genau. Bedenken Sie bitte auch, dass die neue Krankenversicherung wieder eine Gesundheitsprüfung durchführt. Gerade bei bestimmten Vorerkrankungen besteht die Gefahr, dass Ihr Aufnahmeantrag abgelehnt wird oder dass die Beiträge wesentlich höher werden, als bei Ihrem jetzigen Anbieter. Deshalb sollten Sie eine Kündigung immer erst dann aussprechen, wenn die neue Versicherung die Aufnahme schriftlich bestätigt hat. Den Versicherungsbeginn sollten Sie dann so wählen, dass sich keine Doppelbelastungen ergeben. Erkundigen Sie sich zudem, ob bei der Versicherung eine Wartefrist besteht. Ein Wechsel private Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Ihr Einkommen für die Dauer von mindestens einem Jahr unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese liegt für 2012 bei einem Bruttoarbeitsentgelt von 50850 Euro. Zudem können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie von der Selbstständigkeit wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln und Ihr Gehalt ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Der Wechsel der privaten Krankenversicherung ist zwar zumeist relativ problemlos möglich, sollte aber immer gut überlegt sein. Wenn Ihnen die Beiträge bei der aktuellen Versicherung zu hoch sind, erkundigen Sie sich zunächst dort, ob eventuell der Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich ist.

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